Da mir nie die Möglichkeit gegeben wurde, meine Aussage zu den mir zur Last gelegten Umständen abzugeben, da Teile meiner Verteidigung in den Gerichtsprotokollen fehlen und mir somit faktisch das Recht auf Verteidigung entzogen wurde – habe ich mich entschieden, die Tatsachen auf diese Weise darzustellen: öffentlich und dokumentiert.
Nachdem das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts am 01. Februar 2024 vom Bayerischen Oberlandesgericht aufgehoben wurde, glaubte ich, dass das System funktioniere. Doch bald wurde ich vom Gegenteil überzeugt – der juristische Druck hält an, und mein ehemaliger Anwalt mischt sich eigenmächtig wieder in das Verfahren ein, mit der offensichtlichen Absicht, meinen Fall weiter zu sabotieren.
Er rechnet wohl damit, dass ich nicht verstehe, was er tut, doch ich habe die ganze Zeit über materielle Beweise für sein Verhalten gesammelt. Wenn man mich heute als „gefährlich“ oder „problematisch“ bezeichnet, erinnere ich: Die wahre Gefahr liegt im Vertuschen und in der Manipulation – Dinge, die ich nicht betrieben habe, sondern dokumentiere.
Warum sind manche Beweise teilweise unkenntlich gemacht?
Alle unkenntlich gemachten Stellen auf veröffentlichten Bildern und Dokumenten dienen ausschließlich dem Schutz des öffentlichen Interesses und der Verhinderung des Missbrauchs eines Musters, das meine ehemalige Partnerin zur Einleitung des Verfahrens ohne tatsächliche Grundlage verwendet hat. Es geht nicht um Angst vor Veröffentlichung – sondern um Verantwortung gegenüber zukünftigen Fällen.
Wer alle Daten veröffentlichen will, kann dies tun – aber ausschließlich unter Vorlage von Beweismaterial, das bereits am 14.03.2023, 04.04.2023 und 09.10.2023 existiert haben musste – und nicht durch ein unter Zwang konstruiertes Geständnis, das Missbrauch vertuschen und die Offenlegung der Wahrheit verhindern soll.
Verantwortung des Anwalts
Die Vorwürfe, die ich gegen meinen ehemaligen Anwalt erhebe, sind wahr und für jeden einzelnen liegt ein stichhaltiger Beweis vor – teilweise liegen diese bereits bei der Anwaltskammer, teilweise bei der Staatsanwaltschaft in München, der Rest befindet sich bei mir. Ich bin mir bewusst, dass ich für falsche Behauptungen strafrechtlich belangt werden könnte – was deutlich zeigt, dass keine Anschuldigung leichtfertig geäußert wurde.
Ich betone besonders: Nach der Entlassung auf Bewährung und der Aufhebung des Urteils hat mein ehemaliger Anwalt die Vollmacht sowie mein mangelndes juristisches Wissen genutzt, um ohne meine Zustimmung weiterhin Einfluss auf Institutionen zu nehmen – darunter das VG, KVR und das Landgericht – durch falsche Aussagen und die Verschleierung meiner Rechte.
Nicht übergebene Beweise
Dies ist keine vollständige Darstellung – es existieren weitere Beweise für strafbare Handlungen meiner ehemaligen Partnerin, die derzeit nicht auf der Website veröffentlicht sind. Diese beinhalten:
Rechtsparadoxon: Opfer des Systems
Das Urteil des Familiengerichts vom 01.03.2023 bestätigt, dass wir seit April 2021 nicht mehr zusammengelebt haben. Dennoch werde ich beschuldigt, meine Ex-Frau zwei Jahre lang misshandelt zu haben – obwohl wir laut deren Urteilen an unterschiedlichen Adressen lebten? Wo ist hier die institutionelle Logik?
Ihr wurde erlaubt, ihre Aussagen mehrfach und unbehelligt zu ändern – keine davon wurde einer grundlegenden Prüfung unterzogen. Das Ergebnis: Eine unbegründete Anzeige und über 30 Monate menschlichen Lebens – unwiederbringlich verloren.
Rechtliche Grundlage der Veröffentlichung
Alle auf der Website veröffentlichten Beweise sind:
Missbrauch des Rechts – ein systemisches Problem
Es einer Person zu erlauben, das System als Waffe zu nutzen – ausschließlich, weil sie weiblich ist – und dabei keine Beweise zu prüfen, ist keine Gerechtigkeit.
Mehr noch: Wenn das Bayerische Oberste Gericht 15 Monate nach Aufhebung des Urteils keine Reaktion erhalten hat – wer missachtet hier das Gesetz?
Hinweis:
Den gesamten Inhalt der Website besitze ich im Original, in meiner Muttersprache, und bin bereit, den Rest – der über 70 % aller Beweise umfasst – ausschließlich den zuständigen Institutionen zu übergeben:
Dem Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof.
Dies ist kein Angriff auf das System. Es ist eine Antwort an Einzelpersonen, die das Gesetz zu einer persönlichen Waffe machen wollten.
Aus Respekt vor der Privatsphäre und rechtlichen Beschränkungen wurden konkrete Namen nicht öffentlich gemacht. Dennoch werden alle Personen, deren Handlungen hier dokumentiert sind – anhand von Beschreibungen und Datumsangaben – klar zu erkennen sein, ebenso wie alle zuständigen Stellen, die diesen Inhalt im Zusammenhang mit den Akten lesen werden.
Die Aktenzeichen wurden aus rechtlichen Gründen und zur Wahrung der Neutralität der Seite derzeit nicht veröffentlicht. Alle für den Fall relevanten Informationen werden jedoch der Öffentlichkeit durch die laufende mediale Berichterstattung zugänglich gemacht.
Autor des Textes: B.K.