Beweis 3:

Anklageschrift vom 16.12.2022



Einwände gegen die Arbeit der Staatsanwältin, die trotz klarer widersprüchlicher Aussagen der Zeugin Anklage gegen mich erhoben hat.

Ich weise darauf hin, dass dabei Gesetze und verfassungsmäßige Grundsätze verletzt wurden und wesentliche Elemente, die auf meine

Unschuld hinweisen würden, ignoriert wurden. Den gesamten Prozess sehe ich als rechtliches Unrecht, das zu einem ungerechtfertigten Urteil geführt hat.


Gesetzesverstoß der Staatsanwaltschaft trotz außergewöhnlicher Umstände

Die Staatsanwältin scheint die widersprüchliche Aussage der Zeugin vom 1.12.2022 nicht gelesen zu haben und hat Anklage gegen mich wegen zweier schwerer Erpressungen und eines versuchten dritten Falles sowie wegen Körperverletzung erhoben – oder sie hat sie gelesen, was die berufliche Verantwortung der Staatsanwältin noch schwerer wiegen lässt. Sie fügte sogar hinzu, sie wisse, dass ich aufgrund der Aussage der Zeugin verurteilt werde. (Bilder) – Wie kann jemand im Voraus wissen, dass ich verurteilt werde?

Zentrale Beweise aus der Aussage vom 1.12.2022, die die Staatsanwältin ignorierte:


  1. Auf die Frage des Polizisten: „Gab es frühere Fälle von Erpressung?“


Antwort:


„Damals war alles freundschaftlich.“

→ Damit widerspricht sie direkt ihrer ersten Aussage über angebliche zwei Erpressungen in der Vergangenheit.


→ Die Staatsanwältin hatte diese Aussage in der Akte, ignorierte sie jedoch, um die Anklage aufrechtzuerhalten.


  1. Auf die Frage: „Haben Sie Schmerzen oder Verletzungen?“


Antwort:


„Ich habe Schmerzen, aber keine Hämatome oder Ähnliches.“

→ Juristisch bedeutet das: keine Körperverletzung, kein ärztlicher Befund, kein Beweis für Gewalt.


→ Gefühle allein sind kein Beweis für eine Körperverletzung im Sinne des §223 StGB.

Gesetzliche Pflichten der Staatsanwältin:

StPO §160 Abs. 2:


→ Pflicht zur Berücksichtigung aller entlastenden Umstände.


→ Verletzt.

StPO §170 Abs. 2:


→ Wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht, ist das Verfahren einzustellen.


→ Die Staatsanwältin wusste, dass die Hauptvorwürfe nicht haltbar sind, erhob jedoch am 16.12.2022 Anklage.


→ Verletzt.

Verfassungsverstoß – Artikel 3 GG (Grundgesetz):

GG Art. 3 Abs. 1:


„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

GG Art. 3 Abs. 2:


„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

→ Die Staatsanwältin glaubte der Frau automatisch, obwohl ihre Aussagen widersprüchlich und nachweislich unstimmig waren.


→ Durch die Entscheidung, die strafrechtliche Verfolgung fortzusetzen, wurde das Prinzip verfassungsmäßiger Gleichheit und Fairness verletzt.

Die Staatsanwältin hatte klare entlastende Aussagen und keinerlei Beweise – und dennoch:


  • setzte sie das Verfahren fort,


  • ignorierte die gesetzlichen Voraussetzungen für Körperverletzung und Erpressung,


  • und verletzte verfassungsmäßige Gleichheitsprinzipien.


Damit trägt sie direkte Verantwortung für den fortgesetzten rechtlichen Druck.

Trotz all dieser Widersprüche und offenkundig nicht unterstützender Aussagen einer einzigen Frau (Bilder), wurde mir auf Grundlage der Anklage vom 16.12.2022 ein Strafmaß von drei Jahren Haft auferlegt – mit einem Satz, den ich nie vergessen werde:

„WIR DENKEN, DASS DU ES GETAN HAST.“

Keiner der Anwälte bei den Terminen am 14.03. und 04.04. wies auf diese Versäumnisse hin, noch wurde irgendein Beweis zu meiner Verteidigung vorgelegt.


Der beauftragte Anwalt erlaubte es sogar beim Termin am 14.03.23, dass der Polizist, der mich verhaftete, der Vernehmung meiner Ex-Frau beiwohnte – womit §69 StPO (Belehrung des Zeugen – Zeugen sind einzeln und ohne Beisein anderer Zeugen zu vernehmen) verletzt wurde.

Auf dieses Urteil legte die Staatsanwältin sofort Berufung ein, und der Anwalt reichte später ebenfalls Berufung ein...